Ende der telefonischen Arbeitsunfähigskeitsmeldung per 1.7.21 (Ausnahme: Verdacht auf Covid 19 Infektion)

Wir dürfen Sie im Rahmen dieses BKNÄ-Rundschreibens über die Änderungen informieren:
– Aufhebung der AU-Meldung auf Basis einer telemedizinischen Konsultation (sog. „Telefonische
Krankschreibung“) ab dem 01.07.2021:
Im Rahmen der COVID-19 Situation wurde via BKNÄ-RS Nr. 42/2021 die Verlängerung
der AU-Meldung auf Basis einer telemedizinischen Konsultation bis 30.06.2021
verlängert. Aufgrund der aktuellen Entwicklungen (COVID-19 Fallzahlen und Lockerungs-
VOs) sieht die ÖGK zum jetzigen Zeitpunkt von einer Verlängerung der Maßnahme
ab.
– Die Regelung der AU-Meldungen auf Basis einer telemedizinischen Konsultation bei
COVID-19 Verdachtsfällen bleibt weiterhin aufrecht.